Für uns die beste Zahnzusatzversicherung 2023
100%ige Kostenübernahme für nur 9 € pro Monat
Ein Abschluss ist leider nicht mehr möglich, da die Barmenia den Tarif ab 01.08.2023 vom Markt genommen hat.
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100%ige Kostenübernahme garantiert ohne Haken
- täglicher Versicherungsbeginn
- sofortiger Schutz
- ohne Wartezeit & Gesundheitsprüfung
- zahlreiche Zusatzleistungen
- tägliches Kündigungsrecht nach 1 Jahr
- versichert für lediglich 9 €/Monat
* Wir haben für Sie alle Zahnzusatzversicherungen 2021 gecheckt: Die Barmenia hat derzeit das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Was beinhaltet die Zahnzusatzversicherung konkret?
Professionelle Zahnreinigung
100 % Kostenübernahme ab sofort OHNE Begrenzung in Anzahl und Höhe! Das sogar bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnprophylaxe
100 % Kostenübernahme ab sofort für Prophylaxemaßnahmen! Ebenfalls bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Kunststoff-Füllungen
100 % Kostenübernahme ab sofort für hochwertige Kunststoff-Füllungen! Bereits ab dem 3. Kalenderjahr Erstattungen ohne Begrenzung.
Wurzelbehandlung / Parodontitis
100 % Kostenübernahme ab sofort. Bereits ab dem 3. Kalenderjahr Erstattungen ohne Begrenzung.
Keine Wartezeit
Alle Leistungen stehen Ihnen direkt zur Verfügung! Ihr Versicherungsschein wird direkt innerhalb von 24 h per E-Mail an Sie versendet.
Tägliches Kündigungsrecht
100 % flexibel! Bereits nach 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit erhalten Sie ein tägliches Kündigungsrecht.
Wurzelbehandlung / Paradontose
100 % Kostenübernahme für diese Maßnahmen unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse! Bereits ab dem 3. Kalenderjahr Erstattungen ohne Begrenzung.
Keine Wartezeit
Alle Leistungen stehen Ihnen direkt zur Verfügung! Ihr Versicherungsschein wird direkt innerhalb von 24 h per E-Mail an Sie versendet.
Tägliches Kündigungsrecht
100 % flexibel! Bereits nach 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit erhalten Sie ein tägliches Kündigungsrecht.
Das sagen unsere zufriedenen Kunden
Alle Leistungen der Zahnzusatzversicherung auf einen Blick
- 100 % für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
- 100 % für Wurzel- und Paradontosebehandlung
- 100 % für hochwertige Kunststofffüllungen
- 100 % für schmerzlindernde Maßnahmen
- sofortiger Schutz
- ohne Wartezeit & Gesundheitsprüfung
- zahlreiche Zusatzleistungen
- tägliches Kündigungsrecht nach 1 Jahr
Die häufigsten Fragen zum Tarif 'Mehr Zahnvorsorge'
Weder in der Anzahl der Behandlungen, noch in der Höhe der Kosten je Behandlung besitzt der Tarif hier eine Limitierung. Konkret heißt das, Sie können Ihre Zähne beispielsweise 4x jährlich problemlos professionell reinigen lassen. Die Kosten werden Ihnen immer zu 100 % erstattet. Zudem kommt, dass die Abrechnung Ihrer Zahnarztpraxis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sogar bis zu den Höchstsätzen zurückgezahlt wird.
1.) Professionelle Zahnreinigung / Prothesenreinigung
100 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle
Zahnreinigung) oder Prothesenreinigung.
2.) Zahnprophylaxe
100 % der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen.
Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel:
– Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung
– Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
– Fissuren-Versiegelung
3.) Hochwertige Kunststoff-Füllungen
100 % der Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Dazu gehören zum Beispiel Kunststoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, jedoch keine In- und Onlays (Einlagefüllungen).
Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150,00 €
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300,00 €
– ab dem 3. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt
Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach
Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
4.) Wurzel- und Parodontose-Behandlungen
100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen.
Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150,00 €
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300,00 €
– ab dem 3. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt
Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach
Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
5. Aufbiss-Schienen
100 % der Kosten für Aufbiss-Schienen (auch Knirscherschienen), nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
Die Gesamtleistung je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150,00 €
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300,00 €
– ab dem 3. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt
Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach
Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
6. Schmerzlindernde Maßnahmen (Angstpatienten)
100 % der Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen beim Zahnarzt.
Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen fallen zum Beispiel:
– Vollnarkose
– Akupunktur
– Hypnose
– Analgo-Sedierung
– Lachgas-Sedierung
Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150,00 €
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300,00 €
– ab dem 3. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt
7. Zahn- und Kieferregulierung (Kieferorthopädie) für unter 21 Jährige
100% der Kosten. Der Grad der Zahnfehlstellung spielt dabei keine Rolle. Darunter fallen beispielsweise auch die Kosten für Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer.
Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Behandlung noch keine 21 Jahre alt sind.
Die Altersgrenze entfällt für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150,00 €
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300,00 €
– bis zu 2.000,00 € insgesamt während der Vertragslaufzeit
Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach
Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
Nein, dieser angebotene Tarif beinhaltet nur die aufgeführten Prophylaxe-Behandlungen und Füllungen.
Kosten Zahnersatz, wie Kronen, Teilkronen, Brücken und Implantate sind nicht erstattungsfähig. Wünschen Sie einen Tarif, der die Kosten für Zahnersatz erstattet, dann sprechen Sie uns an. Je nach Erstattungsanteil (70%, 80%, 90%) gibt es Tarifunterschiede. Gern unterbreiten wir Ihnen auch für diese Leistungen ein Angebot.
Es gibt weder eine Wartezeit, noch eine Gesundheitsprüfung. Unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Bezahlung des ersten Beitrages stehen Ihnen alle versicherten Leistungen zur Verfügung. Bezüglich des Versicherungsbeginns haben Sie die Möglichkeit diesen täglich, beispielsweise 1 Tag nach Beantragung, zu starten. In der Regel wird Ihnen der Versicherungsschein bei Onlineabschluss binnen der folgenden Stunde per E-Mail zugeschickt. Wir bitten Sie daher um Prüfung Ihres Posteingangs- und Spam-Ordners.
Der beste Weg zur Erstattung ohne großen Aufwand führt über die Rechnungs-App des Versicherers. Rechnungen lassen sich somit direkt mit dem Smartphone fotografieren. Desweiteren sparen Sie sich den Papierkram und haben zu jedem Zeitpunkt alles im Überblick. Einfach die entsprechende Rechnungs-App bei GooglePlay oder iTunes herunterladen, mit Ihren Kundendaten registrieren und fertig.
>> Hier klicken zur Android App
Sie haben natürlich jederzeit die Möglichkeit Ihre Rechnung auch auf dem Postweg einzureichen. Falls Sie das möchten, verwenden Sie bitte das folgende Formular:
Anbei finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Download:
>> Hier klicken für die Tarifbedingungen
>> Hier klicken für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
>> Hier klicken für die Allgemeinen Kundeninformationen
>> Hier klicken für die Beitragstabelle
Beim Beantragen des Vertrages bekommen Sie auch nochmal alle relevanten Informationen zu den Bedingungen und Formularen bereitgestellt.
Die Mindestvertragsdauer beträgt im Tarif ‚Mehr Zahnvorsorge‘ zwölf Monate. Sie haben dabei zum ersten Mal die Möglichkeit den Tarif zum Ende der Mindestvertragsdauer ohne eine Frist zu kündigen. Nach Ablauf der 12 Monate besteht auch die Option den Tarif täglich zu kündigen. Mit dem Tag des Eingangs Ihrer Kündigung bei uns endet der Tarif. Alternativ können Sie aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.
Beispiel:
Beginn des Tarifs: 01.04.2020
Ende der Mindestvertragsdauer (≙ frühestmöglicher Kündigungstermin): 31.03.2021
Ab diesem Zeitpunkt ist eine tägliche Kündigung möglich.
Bezüglich der professionellen Zahnreinigung, sowie Prophylaxemaßnahmen trifft dies zu. In solchen Fällen dürfen auch vor Vertragsbeginn bereits Termine vereinbart, bzw. Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein. Wie gehabt werden Ihnen die Kosten hierfür in voller Höhe erstattet.
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können leider nicht mehr versichert werden.
Der Tarif erstattet Ihnen die Kosten professioneller Zahnreinigungen unbegrenzt oft, unabhängig von deren Anzahl oder der Höhe der Kosten.
Generell kann der Tarif für Personen in jedem Alter abgeschlossen werden. Der monatliche Beitrag für Versicherte unter 21 Jahren liegt jedoch bei 15,00 € monatlich. Die Kosten für Kieferorthopädie, z.B. Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer gelten hier bis zu insgesamt 2.000,00 € während der Vertragslaufzeit automatisch als mitversichert. Der Grad der Zahnfehlstellung spielt dabei keine Rolle. Ab Erreichung des 21. Lebensjahres beträgt der Beitrag automatisch dann nur noch 9 € monatlich.